Brandschutz Ost

Herzlich Willkommen!

Ausbildung zum Brandschutzhelfer Erfahrungen die in den Feuerwehren auf Grund von Brand- und Gefahrensituationen gewonnen werden, fließen in den vorbeugenden Brandschutz ein, prägen diesen, denn wir lernen aus dem Geschehenen. Abwehrender Brandschutz und vorbeugender Brandschutz sind eng mit einander verknüpft. Lassen Sie sich in Fragen Brandschutz durch mich beraten und Ihre Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausbilden. Der Brandschutzhelfer wird nicht erst tätig, wenn es zu einer Brandsituation kommt, der Brandschutzhelfer soll durch Maßnahmen im vorbeugenden Brandschutz Brände vermeiden, auf Mißstände im Brandschutz hinweisen, Mitarbeiter zu einem gelebten, wirkungsvollen vorbeugenden Brandschutz anregen. Ausbildung Brandschutzhelfer Pflicht; Warum? Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern in Betrieben ergibt sich unter anderem aus diesen Rechtsgrundlagen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs.2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“ Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention„DGUV A1 § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“ Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“ Wir halten uns an die inhaltlichen Vorgaben der DGUV und unsere ausgestellten Zertifikate werden von den Versicherern akzeptiert. Dirk Schneider Hauptbrandmeister in der Feuerwehr Berlin Ausbilder im vorbeugenden, sowie abwehrenden Brandschutz